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   OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01   

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OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01 (https://dejure.org/2003,12481)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.12.2003 - 3 LB 51/01 (https://dejure.org/2003,12481)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 3 LB 51/01 (https://dejure.org/2003,12481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von Abschiebungshindernissen; Politische Verfolgung der Roma im Kosovo; Maßgeblichkeit der Statuierung von Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Pluralismus und Respekt der Menschenrechte ; Drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen einer nur unzureichenden ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6
    Serbien und Montenegro, Kosovo, Roma, Krankheit, Bronchitis, Lungenemphysem, Übergriffe, Verfolgungsbegriff, Gebietsgewalt, UNMIK, KFOR-Truppen, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare Verfolgung, Zurechenbarkeit, Schutzbereitschaft, Schutzfähigkeit, Interne ...

  • Judicialis

    AuslG § 51 Abs 1; ; AuslG § 53 Abs 6; ; AuslG § 54; ; AuslG § 50 Abs 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01
    Die Kläger können sich gleichwohl nicht mit Erfolg darauf berufen, sie würden politisch verfolgt (ausführlich zum Begriff der politischen Verfolgung: BVerfGE 80, 315 ).

    Unabhängig hiervon sind Roma aber in auch in Serbien vor politischer Verfolgung hinreichend sicher und es drohen ihnen dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen und am Herkunftsort - ohne die dortige Verfolgung - so nicht bestünden (vgl. zur sog. inländischen Fluchtalternative BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ).

    Dies würde voraussetzen, dass diese zu derartigen Übergriffen anregt, sie unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt und es damit unterlässt, den Betroffenen den erforderlichen Schutz mit den ihr an sich zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewähren, oder wenn sie sich zum Einsatz dieser Mittel im konkreten Fall gegenüber Verfolgungsmaßnahmen Dritter nicht in der Lage sieht; wobei nicht übersehen werden darf, dass es keinen schlechthin perfekten, lückenlosen Schutz geben kann und die Schutzgewährung eines Staates oder einer staatsähnlichen Organisation jenseits der ihm bzw. ihr zur Verfügung stehenden Mittel endet (vgl. zur mittelbaren Verfolgung BVerfGE 80, 315 , BVerwGE 88, 367 ).

    Der Umstand allein, dass KFOR und UNMIK trotz prinzipieller Schutzbereitschaft nicht immer in der Lage sind, die Roma wirkungsvoll vor Anschlägen zu schützen, begründet keine asylrechtliche Verantwortlichkeit, weil diese jenseits der an sich zur Verfügung stehenden Mittel endet (vgl. BVerfGE 80, 315 ).

  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, kann die drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen ihrer nur unzureichenden medizinischen Behandlungsmöglichkeit im Zielstaat ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG begründen, sofern sich der Gesundheitszustand des Betreffenden alsbald nach der Rückkehr infolge der fehlenden Behandlungsmöglichkeit wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde (vgl. BVerwGE 105, 187, ; 105, 383 ; BVerwG, EZAR 043 Nr. 27; BVerwG, NVwZ 1998, 973).

    Ähnlich verhält es sich, wenn sich aus einer allgemeinen Gefahr wie etwa der schlechten wirtschaftlichen oder medizinischen Versorgungslage individuelle Gefährdungen ergeben, die durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber gleichwohl nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (vgl. hierzu insbesondere BVerwGE 108, 77 ; BVerwG, NVwZ 1998, 973 f.).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, kann die drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen ihrer nur unzureichenden medizinischen Behandlungsmöglichkeit im Zielstaat ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG begründen, sofern sich der Gesundheitszustand des Betreffenden alsbald nach der Rückkehr infolge der fehlenden Behandlungsmöglichkeit wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde (vgl. BVerwGE 105, 187, ; 105, 383 ; BVerwG, EZAR 043 Nr. 27; BVerwG, NVwZ 1998, 973).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01
    Neben einer förmlichen Anordnung nach § 54 AuslG hindert auch jede andere ausländerrechtliche Erlasslage die Durchbrechung der Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG, die wie - vorliegend der genannte Erlass vom 23. Mai 2003 - dem einzelnen Ausländer einen vergleichbar wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt (vgl. ebenso: BVerwG, DVBl. 2001, 1531; BVerwG, Buchh. 402.240 § 54 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, kann die drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen ihrer nur unzureichenden medizinischen Behandlungsmöglichkeit im Zielstaat ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG begründen, sofern sich der Gesundheitszustand des Betreffenden alsbald nach der Rückkehr infolge der fehlenden Behandlungsmöglichkeit wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde (vgl. BVerwGE 105, 187, ; 105, 383 ; BVerwG, EZAR 043 Nr. 27; BVerwG, NVwZ 1998, 973).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01
    Einem auf Einholung eines Sachverständigengutachtens einschließlich amtlicher Auskünfte gerichteten Beweisantrag braucht ein Gericht dann nicht nachzugehen, wenn ihm zu dem Beweisthema andere amtliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten vorliegen, die eine hinreichend sichere Beurteilung der Beweisfrage erlauben, so dass sich die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens nicht aufdrängt (vgl. BVerwGE 85, 92 , BVerwG, InfAuslR 1990, 99 ).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01
    Ähnlich verhält es sich, wenn sich aus einer allgemeinen Gefahr wie etwa der schlechten wirtschaftlichen oder medizinischen Versorgungslage individuelle Gefährdungen ergeben, die durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber gleichwohl nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (vgl. hierzu insbesondere BVerwGE 108, 77 ; BVerwG, NVwZ 1998, 973 f.).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01
    Einem auf Einholung eines Sachverständigengutachtens einschließlich amtlicher Auskünfte gerichteten Beweisantrag braucht ein Gericht dann nicht nachzugehen, wenn ihm zu dem Beweisthema andere amtliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten vorliegen, die eine hinreichend sichere Beurteilung der Beweisfrage erlauben, so dass sich die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens nicht aufdrängt (vgl. BVerwGE 85, 92 , BVerwG, InfAuslR 1990, 99 ).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01
    Das ist dann der Fall, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, die jeden einzelnen Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde (vgl. BVerwGE 99, 324 ).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01
    Unabhängig hiervon sind Roma aber in auch in Serbien vor politischer Verfolgung hinreichend sicher und es drohen ihnen dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen und am Herkunftsort - ohne die dortige Verfolgung - so nicht bestünden (vgl. zur sog. inländischen Fluchtalternative BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 23.07.1999 - 7 B 52.99

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; ausländische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1994 - 16 A 571/94

    Tageseinrichtungen für Kinder; Träger der freien Jugendhilfe; Erhebung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2003 - 3 LB 35/01

    Politische Verfolgung, Abschiebungshindernis, Bevölkerungsgruppe

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2002 - 3 L 176/95
  • VG Braunschweig, 19.03.2004 - 6 A 66/03

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Ashkali; Asyl;

    Nachdem die KFOR-Truppen im Kosovo die Gebietsgewalt übernommen haben, unterliegen Angehörige der Roma und Ashkali dort keiner staatlichen oder staatsähnlichen Verfolgung; Übergriffe durch Privatpersonen können der internationalen Verwaltung, die die alleinige Gebietsgewalt im Kosovo ausübt, nicht zugerechnet werden (im Ergebnis ebenso: Nds. OVG, Urt. vom 12.06.2001 - 8 L 516/97 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 04.12.2003 - 3 LB 51/01 - Thür. OVG, Urt. vom 25.04.2002 - 3 KO 264/01 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 30.10.2001 - 7 A 11967/98.OVG -; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 28.12.2001 - 13 A 4338/94 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 19.02.2002 - A 3 S 673/98 -).

    Für die Bevölkerungsgruppen der Roma und Ashkali aus dem Kosovo sind auch die Voraussetzungen, unter denen wegen erheblicher allgemeiner Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit gemäß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG von der Abschiebung abgesehen werden kann, gegenwärtig jedenfalls nicht erfüllt (ebenso: Nds. OVG, Beschl. vom 29.08.2001 - 12 LB 2331/01 -, vom 26.07.2001 - 12 LB 1854/01 - und vom 12.06.2001 - 8 L 516/97 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 04.12.2003 - 3 LB 51/01 -Thür.

  • OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03

    Zur Lage der Roma in Serbien-Montenegro

    Von daher ist die Annahme nicht gerechtfertigt, dass dem Kläger mit dem gerade in diesem Zusammenhang erforderlichen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5.01 -, NVwZ 2002, 101, m.w.N., wonach (nur) eine hohe ("erhöhte") Wahrscheinlichkeit ("sehenden Auges") des Eintritts einer allgemeinen Gefahr für den jeweiligen Ausländer die Grenze markiert, ab der seine Abschiebung in das Heimatland aus verfassungsrechtlichen Gründen unzumutbar erscheint, betreffend den Fall eines knapp fünf Jahre alten Mädchens zu den Verhältnissen in Angola bei einer absoluten Kleinkindersterblichkeitsrate von 30 % aufgrund "desolater hygienischer Verhältnisse, praktisch kaum leistungsfähigem Gesundheitssystem" beziehungsweise "katastrophaler medizinischer Versorgung" und "auch sonst fehlenden Existenzmöglichkeiten" in dem afrikanischen Land; siehe auch das Urteil vom selben Tag - 1 C 2.01 -, NVwZ 2001, 1420, wonach die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG in dem Zusammenhang lediglich einen "menschenrechtlichen Mindeststandard" gewährleisten; zu den sich hieraus bei allgemeinen wirtschaftlichen Mangellagen zusätzlich ergebenden ebenfalls strengen zeitlichen Anforderungen Urteil vom 8.12.1998 - 9 C 4.98 -, NVwZ 1999, 666 , sowie Beschluss vom 26.1.1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668 , eine "Extremgefahr" in dem genannten Sinne droht ebenso für Roma aus Serbien und Montenegro zuletzt etwa OVG Schleswig, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 4.12.2003 - 3 LB 51/01 -, Entscheidungsgründe Seite 14, 0VG Münster, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 30.10.2002 - 5 A 1485/01.A -.
  • OVG Saarland, 05.02.2004 - 1 Q 87/03

    Politische Verfolgung der Roma in Serbien-Montenegro - Wehrdienstverweigerer

    Die Lebensumstände der allein in Serbien Hunderttausende von Menschen umfassenden Bevölkerungsgruppe der Roma gebieten daher keine Zuerkennung von Abschiebungshindernissen im Einzelfall auf der Grundlage des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG unter Außerachtlassung der sich nach dem Willen des Gesetzgebers für sogenannte allgemeine Gefahrenlagen im Herkunftsland aus §§ 53 Abs. 6 Satz 2, 54 AuslG ergebenden Sperrwirkung unmittelbar mit Blick auf die Grundrechte der Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG vgl. dazu im einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.1.2004 - 1 R 27/03 -, ebenso etwa OVG Schleswig, Beschluss vom 4.12.2003 - 3 LB 51/01 -, Entscheidungsgründe Seite 14, 0VG Münster, Beschluss vom 30.10.2002 - 5 A 1485/01.A -.
  • VG Oldenburg, 27.01.2004 - 12 A 606/03

    Asylverfahren von Roma und Ashkali aus Serbien und Montenegro

    (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. März 2001 - 8 L 5280/98 -, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 8 L 516/97-, Beschluss vom 6. Mai 2002 - 8 LB 9/02 -, Beschluss vom 18. März 2002 - 8 LB 19/02 -, Beschluss vom 20. August 2003 - 8 LA 126/03 - Bay. VGH, Urteil vom 24. November 2003 - 22 B 02.31768 -, Asylmagazin 1-2/04; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Mai 2000 - 14 K 3334/94.A -, Beschluss vom 15. Februar 2002 - 13 A 4726/01.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 3 LB 51/01 -, V.n.b.; Thüringer OVG, Urteil vom 25. April 2002 - 3 KO 264/01 - weitere Nachweise der Rechtsprechung vgl. BAFL, Online-Loseblattwerk Serbien und Montenegro (inkl.
  • VG Braunschweig, 31.03.2004 - 6 A 70/03

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Ashkali; Asylanerkennung; Kosovo;

    Für die Bevölkerungsgruppen der Roma und Ashkali aus dem Kosovo sind auch die Voraussetzungen, unter denen wegen erheblicher allgemeiner Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit gemäß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG von der Abschiebung abgesehen werden kann, auch gegenwärtig nicht erfüllt (ebenso: Nds. OVG, Beschl. vom 29.08.2001 - 12 LB 2331/01 -, vom 26.07.2001 - 12 LB 1854/01 - und vom 12.06.2001 - 8 L 516/97 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 04.12.2003 - 3 LB 51/01 -Thür.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2004 - 13 A 790/04

    Asylanspruch bei politischer Verfolgung im Heimatland

    OVG, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 3 LB 51/01 -.
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